LIPPEPARK HAMM - Nutzungsregeln

 

An einem öffentlichen Ort an dem viele Menschen gemeinsam ihre Freizeit verbringen, muss es auch Regeln geben, diese können Sie auf der Website der Stadt Hamm einsehen. 

Der Lippepark Hamm ist z.B. der einzige Park in der Stadt, in dem auf bestimmten Flächen das Grillen erlaubt ist. In der großen Wiese auf der Südfläche befinden sich fünf runde Flächen mit halbrunden Sitzmauern und der Kennzeichnung „Grillfläche“. Die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung sind vielfältig, ob aktiv oder eher ruhig, sportlich oder entspannt - die große Fläche des Parks bietet jedem Anspruch sein Plätzchen. Die Wege im Lippepark sind i.d.R. sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer freigegeben (Ausnahmen sind gesondert beschildert), wie in allen Parkanlagen der Stadt Hamm ist das Befahren der Wege, Wiesen und Freiflächen mit Fahrzeugen nicht gestattet. Weitere Details zur Nutzung der Parkanlage finden sie auf der Website der Stadt Hamm, Fragen zum Park und zur Nutzung beantwortet auch Herr Wulf, stellv. Leiter des Bürgeramtes Herringen.

Bürgeramt Herringen

Verwaltungsgebäude Dortmunder Straße 245

59077 Hamm

stellv. Leiter: Herrn Otmar Wulf

Telefon: (02381)17-9500