Bezirksvertretung - Aufgaben

Die Bezirksvertretungen verfügen in örtlichen Angelegenheiten über wichtige Entscheidungs- und Anhörungsrechte, die ihnen die Gemeindeordnung und zusätzlich der Rat der Stadt zugewiesen haben.

 

Aufgaben der Bezirksvertretung  gem. § 37 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

  • Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen
  • Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege
  • Die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit es sich nicht um die Verkehrssicherungspflicht handelt
  • Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk
  • Kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften
  • Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks.

Bezirksvertretung - Wahlen

Die Wahl der Bezirksvertretung

  • Für jeden der 7 Stadtbezirke von Hamm wir eine Bezirksvertretung gewählt
  • Wahl auf 5 Jahre
  • Min. 11, Max .19 Mitglieder
  • Bezirksvorsteher ist Vorsitzender der Bezirksvertretung
  • Jeder Bürger hat eine Stimme
  • Listenwahl/Verhältniswahl